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Verfahren der Reakkreditierung am IGB erfolgreich abgeschlossen
Gemäß dem Niedersächsischen Hochschulgesetz müssen alle Studiengänge ein so genanntes Akkreditierungsverfahren durchlaufen, in dem die Qualität der Studienprogramme und die Einhaltung der (Mindest-)Standards begutachtet wird. Bei positiver Evaluation erhält der Studiengang das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates und gilt offiziell als akkreditiert.
Das Verfahren der Reakkreditierung am IGB ist seit dem 01.04.2022 erfolgreich abgeschlossen, der Akkreditierungsrat hat für unsere Teilstudiengänge (Bachelor- und Masterstudiengänge in den beruflichen Fachrichtungen Gesundheitswissenschaften, Kosmetologie und Pflegewissenschaft) die Akkreditierung ohne Auflagen ausgesprochen. Der Beschluss wirkt rückwirkend zum 01.10.2020 und läuft bis zum 30.09.2028. Die zugehörigen neuen Prüfungsordnungen sind bereits zum Wintersemester 21/22 in Kraft getreten, aktuell studieren die 2. Fachsemester nach der neuen Ordnung, die übrigen Studierenden verbleiben in der für sie geltenden Ordnung. So erwarten wir die endgültige Ablösung der alten Ordnungen zum Wintersemester 23/24. Neben den curricularen Änderungen, z.B. die stärkere Wissenschafts- und Forschungsorientierung in allen Studiengängen, ergibt sich eine weitere nennenswerte Änderung: Der Bachelor Berufliche Bildung in der Fachrichtung Pflegewissenschaft wird künftig ebenfalls mit dem Bachelor of Science abgeschlossen!