Hauptinhalt
Topinformationen
Mutterschutz für Studentinnen
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde zum Schutz werdender und stillender Mütter vor Gefahren, Überforderungen und gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatze erlassen und gilt seit dem 1.Januar 2018 auch für Schülerinnen und Studentinnen.
Die Universität Osnabrück verpflichtet sich im Rahmen des Studiums jeder werdenden oder stillenden Mutter eine sichere und gesunde Hochschulausbildung zu ermöglichen. Die Universität Osnabrück ist dafür verantwortlich, die Arbeitsbedingungen der Studentin zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung), sicher zu gestalten und Schutzmaßnahmen in die Wege zu leiten. Auch können Prüfungen während der Mutterschutzfrist absolviert werden. Um die schwangere Studentin ausreichend schützen zu können, ist die Universität Osnabrück darauf angewiesen, dass die Studentinnen die Schwangerschaft anzeigen. Die Erstberatung findet im Familien-Service statt. Hier kann eine offizielle Mitteilung der Schwangerschaft erfolgen. Auch können alle weiteren Schritte besprochen werden.
Die Gefährdungsbeurteilungen für die Studiengänge des Instituts für Gesundheitsforschung und Bildung übernehmen Frau Amiena Bartels und Frau Dr. Gabriele Baron-Ruppert.
Hilfreiche Links: