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Laufende Projekte
- Technologiebasierte Nachbetreuung in der berufsdermatologischen Prävention der BK Nr. 5101 (TecNaP): Technische Umsetzung und Pilotierung einer App zur Unterstützung von Versicherten beim Transfer von Hautschutzmaßnahmen (2022-2023)
- Qualitätssicherung der Diagnostik von beruflichen Typ IV-Allergien (DGUV-Forschungsprojekt FB 317b) (2020-2025)
- Qualitätssicherung im BK-Verfahren 5101 2.0 (2021-2022)
- Machbarkeitsstudie zu einer teledermatologischen Nachbetreuung nach Maßnahmen der ambulanten und stationären Individualprävention bei Versicherten der BGW mit beruflichen Hautkrankheiten (TeleDermOS) (2021-2022)
- COVID-19-associated research on hand eczema in the health sector (CARE+) – Teil 1 (2020-2022)
- COVID-19-associated research on hand eczema in the health sector (CARE+) – Teil 2 (2020-2021)
- Technologiebasierte Nachbetreuung in der berufsdermatologischen Prävention der BK Nr. 5101 (TecNaP) (2020-2022)
- Ambulante sekundäre Individual-Prävention für Beschäftigte in der Maschinenbau- & Metallbranche (2007 - fortlaufend)
Technologiebasierte Nachbetreuung in der berufsdermatologischen Prävention der BK Nr. 5101 (TecNaP): Technische Umsetzung und Pilotierung einer Software-Applikation („App“) für Smartphones als innovatives Angebot zur Unterstützung von Versicherten beim aktiven Transfer von Hautschutzmaßnahmen in den beruflichen und privaten Alltag
Projektleitende Institution: Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm)
Leitung: Prof. Dr. med. Swen Malte John; PD Dr. rer. medic. Annika Wilke
Projektdurchführung und -koordination: Nele Ristow, M.Ed.; Dr. rer. medic. Michaela Ludewig
Laufzeit: 07/2022 - 12/2023
Förderung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Aufgrund der Reform des Berufskrankheitenrechts und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Stärkung der Individualprävention ist es von großer Bedeutung, den Erfolg solcher Maßnahmen zu erhöhen. Zudem gilt es, Möglichkeiten zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht von beruflich Hauterkrankten zu stärken. Insbesondere die nachhaltige Umsetzung eines gesundheitsförderlichen Hautschutzverhaltens ist für einen langfristigen Berufsverbleib entscheidend. Ein Angebot zur systematischen Nachbetreuung von Versicherten zur Festigung dieser Verhaltensweisen im beruflichen und privaten Alltag besteht über das stationäre Heilverfahren hinaus noch nicht. Auf Grund des großen geografischen Einzugskreises der Versicherten und der Möglichkeit einer individualisierten Gestaltung in Abhängigkeit von den jeweiligen Bedürfnissen und Bedarfen ergeben sich für technologiebasierte Anwendungen zur Förderung von gesundheitsbezogenem Verhalten im Vergleich zu präsenzbasierten Formaten verschiedene Vorteile. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen des Projektes ein Angebot zur Nachbetreuung als Smartphone-App umgesetzt.
Dabei werden folgende Zielstellungen verfolgt: Im Rahmen einer ersten Pilotphase werden zunächst einzelne Elemente der konzipierten Nachsorge – bestehend aus einem individuellen Zielgespräch und einer App – mit Versicherten der stationären Individualprävention in einem mehrstufigen formativen Evaluationsprozess praktisch erprobt und iterativ angepasst.
Anschließend wird die vollständige Nachsorge in einer zweiten Pilotphase evaluiert. Dabei werden sowohl die technischen als auch inhaltliche und methodische Aspekte berücksichtigt. Auf diese Weise wird auch die Umsetzbarkeit im Rahmen der stationären Individualprävention geprüft und der Weg für eine langfristige, praktische Implementierung geebnet.
Zusätzlich wird die Durchführung einer summativen Evaluation vorbereitet. Dazu wird ein Studiendesign entwickelt.
- Aus diesen Zielen lassen sich folgende Fragestellungen ableiten:
- Welche Interventionskomponenten sind aus Perspektive der Versicherten zur Umsetzung von Hautschutzverhalten relevant, um Hautschutzverhalten nachhaltig im Alltag umzusetzen?
- Welche technischen Elemente einer App sind aus Perspektive der Versicherten von besonderer Bedeutung, um zu einer langfristigen Nutzung der App zu motivieren?
- Wie bewerten die Versicherten die entwickelten Interventionskomponenten inhaltlich und methodisch (z. B. hinsichtlich der Akzeptanz und User Experience)?
- Wie kann die pilotierte App summativ evaluiert werden?
Qualitätssicherung der Diagnostik von beruflichen Typ IV-Allergien (DGUV-Forschungsprojekt FB 317b)
Projektleitende Institution: Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm)
Leitung: Prof. Dr. med. Swen Malte John; Prof. Dr. med. Christoph Skudlik
Projektdurchführung und -koordination: Cara Symazik, M.Ed.; Patricia Weinert, Dipl. Päd.
Projektmitarbeit: Priv.-Doz. Dr. med. Richard Brans; Dr. med. Katja Dicke; Dr. med. Michaela Kolodziej
Laufzeit: 10/2020 - 09/2025
Förderung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Epikutantestungen von berufseigenen Substanzen, die sowohl im Rahmen des Hautarztverfahrens als auch bei der Begutachtung und in der tertiären Individualprävention (TIP: stationäres Heilverfahren) durchgeführt werden, sind zurzeit nicht systematisch erfasst. Dadurch gehen wichtige Informationen hinsichtlich allergologisch relevanter Substanzen am Arbeitsplatz verloren. Außerdem fehlt bisher die Qualitätssicherung dieser Testungen, deren Ergebnisse in der Regel von hoher Tragweite für die Versicherten sind. Umgekehrt ist durch unzureichendes zur Verfügung stehen von kommerziellen Testsubstanzen die Testung von Berufsstoffen zur Eruierung von Allergenen am Arbeitsplatz unabdingbar. Weniger als 200 kommerziellen Testsubstanzen stehen über 6000 bekannte Allergene gegenüber. Um diesen gravierenden, diagnostischen Missständen entgegenzuwirken und die seitens der Unfallversicherungsträger eingesetzten Ressourcen für die allergologische Diagnostik zu optimieren, ist eine Standardisierung und Qualitätssicherung der Diagnostik basierend auf einer fortlaufenden systematischen Evaluation der bei den Unfallversicherungsträgern (UVT) vorliegenden Testungen unabdingbar.
Die Identifizierung von relevanten Kontaktsensibilisierungen ist für den Erfolg von Präventionsmaßnahmen und damit die Verhinderung der Entstehung einer BK essentiell. Ferner ist der Nachweis einer Sensibilisierung mit Hilfe von geeigneten Hauttestungen sowohl im Hautarztverfahren wie in der Argumentationskette eines Berufskrankheiten(BK)-Feststellungsverfahren bei allergen-induzierten beruflichen Erkrankungen ein wichtiger Baustein. Daher ist die Verfügbarkeit von qualitätsgesicherten Testsubstanzen und Standardisierung ihrer Applikation für alle UVT von großer Relevanz. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Verbesserung, Standardisierung und dauerhafte Optimierung und Verfügbarkeit der Allergentestungen für berufsbedingt allergische Erkrankungen.
Qualitätssicherung im BK-Verfahren 5101 2.0
Projektleitende Institution: Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm)
Projektleitung: Prof. Dr. med. Swen Malte John; Prof. Dr. med. Christoph Skudlik
Projektdurchführung und -koordination: Cara Symanzik, M.Ed.
Laufzeit: 06/2021 - 05/2022
Förderung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Im Rahmen der Berufskrankheiten (BK)-Rechtsreform ergeben sich für die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (UVT) tiefgreifende Änderungen. Die Streichung des Unterlassungszwanges erfolgt auf zwei gesetzlichen Ebenen: (a) Einerseits wird im SGB VII die Ermächtigungsgrundlage für die zukünftige Aufnahme eines Aufgabezwangs bei der Einführung neuer Berufskrankheiten entfernt; (b) andererseits entfällt in den bestehenden BK-Tatbeständen, wie in dem der BK 5101, der Aufgabezwang als Anerkennungsvoraussetzung. Die UVT sind nunmehr verpflichtet, in einer Vielzahl von Hauterkrankungsfällen Entscheidungen über das Vorliegen einer Berufskrankheit zu treffen, dies auch retrospektiv. Während in den bisherigen Feststellungsverfahren stets umfangreiche Ermittlungen durchgeführt wurden, liegen der Verwaltung bei den nunmehr anstehenden Fällen voraussichtlich bei bestimmten Fallkonstellationen deutlich weniger Informationen für eine zeitnahe Entscheidungsgrundlage vor. Im Interesse der Versicherten ist die Schaffung eines vereinfachten Feststellungsverfahrens bei auf wissenschaftlicher Grundlage zu definierenden Fallkonstellationen erforderlich.
Projektziel ist die wissenschaftliche Unterstützung bei einer effektiven und effizienten Umsetzung der BK-Rechtsreform (Qualitätssicherung) in Bezug auf Berufsdermatosen im Sinne der BK 5101 auf den verschiedensten Ebenen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Machbarkeitsstudie zu einer teledermatologischen Nachbetreuung nach Maßnahmen der ambulanten und stationären Individualprävention bei Versicherten der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit beruflichen Hautkrankheiten (TeleDermOS)
Projektleitende Institution: Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm)
Projektleitung: Prof. Dr. med. Swen Malte John; Prof. Dr. med. Christoph Skudlik
Projektdurchführung und -koordination: Cara Symanzik, M.Ed.; Carina Gill, M.Ed.
Projektmitarbeit: Patricia Weinert, Dipl. Päd.
Beteiligte: Björn Kähler und Björn Teigelake, M.A., Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Laufzeit: 03/2021 - 10/2022
Förderung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Die Digitalisierung (e-health, Telemedizin) schreitet in allen Bereichen der Medizinanwendungen voran. In der „e-Berufsdermatologie“ müssen jedoch Fragen nach dem Datenschutz, den technischen Voraussetzungen und organisatorischen Abläufen geklärt werden (z. B. Videokonsultation vs. „Store-and-Forward“-Teledermatologie, Dokumentation etc.). Neben solchen strukturellen Merkmalen ist zu klären, wie die Beratungsqualität im Rahmen der Teledermatologie gesichert werden kann und welcher gesundheitsökonomische Benefit sich ergibt (Ressourcenschonung, Risikominderung durch zeitnahe optimierte Versorgung, entfallende Abwesenheitszeiten vom Arbeitsplatz, Reisekosten etc.). Ferner: Welche Anforderungen oder Erwartungen aber auch Vorbehalte gibt es bei den Versicherten und wie kann diesen begegnet werden? Weitere Fragen stellen sich nach der Ergebnissicherung, z. B. wie die Ergebnisse der Beratung für Verwaltung dokumentiert und gesichert werden können. Mit dem Ausbruch der Corona Sars-CoV-2 Pandemie zu Beginn des Jahres 2020 hat sich die Ausgangslage was einen direkten, persönlichen Kontakt zu Versicherten generell fundamental geändert, wodurch die Notwendigkeit teledermatologischer Angebote aktuell noch einmal hervorgehoben wird. Analoges gilt für die mit der BK-Rechtsreform einhergehende noch stärkere Betonung zeitnah anzubietender, umfassender Präventionsmaßnahmen bei hauterkrankten Versicherten.
Ziel des Projektes ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur teledermatologischen Nachbetreuung von Versicherten der BGW im Anschluss an Maßnahmen der ambulanten (ASIP) und stationären Individualprävention (TIP). Zu erfassende Zielparameter sind dabei Datenschutzaspekte, technische Machbarkeit, Beratungsqualität sowie gesundheitsökonomischer Benefit.
COVID-19-associated research on hand eczema in the health sector (CARE+) – Teil 1
Projektleitende Institution: Institut für interdisziplinäre Dermatologische Prävention und Rehabilitation (iDerm)
Leitung: Prof. Dr. med. Swen Malte John; Prof. Dr. med. Christoph Skudlik
Projektdurchführung und -koordination: Cara Symanzik, M.Ed.
Laufzeit: 08/2020 - 12/2022
Förderung: Beiersdorf AG, Hamburg
Beschäftigte im Gesundheitswesen sind durch berufliche Einwirkungen einem erhöhten Risiko für Handekzeme ausgesetzt. Maßgeblich hierfür sind insbesondere das häufige, intensive Waschen der Hände und die Verwendung von Schutzhandschuhen mit einhergehenden okklusiven Effekten. Im Zuge der Eindämmung der COVID-19-Pandemie kommt es aufgrund von erhöhten Anforderungen an die Händehygiene zu einer Erhöhung der Hautbelastung bei Beschäftigten im Gesundheitswesen, aber auch in der Allgemeinbevölkerung, was bereits zu einer Zunahme von Handekzemen geführt hat.
Es soll die Wirksamkeit einer gesundheitspädagogischen Schulungsmaßnahme in Kombination mit der Zurverfügungstellung von geeigneten Hautreinigungs- und Hautpflegemitteln hinsichtlich der Erhaltung der Hautgesundheit bzw. des Rückgangs bereits vorhandener Handekzeme bei Beschäftigten in Pflegeberufen unter besonderer Berücksichtigung der Pandemie-bedingten Anforderungen an die Händehygiene untersucht werden. So erfolgt die Durchführung einer kontrollierten Interventionsstudie bei Beschäftigten in Pflegeberufen. Die Interventionsgruppe erhält eine gesundheitspädagogische Schulung zur Pathogenese und Prävention von (beruflich bedingten) Handekzemen und wird mit geeigneten Hautreinigungs- und Hautpflegeprodukten ausgestattet. Eine Kontrollgruppe erhält zunächst keine derartige Intervention. Zu Beginn, nach 3 und 6 Monaten wird in beiden Kohorten das Auftreten von Hautveränderungen an den Händen, die Hautbelastung, das Hautschutz- und Pflegeverhalten und das Wissen zu Handekzemen und deren Vermeidung mittels Fragebögen erfasst. Zusätzlich wird der Hautbefund an den Händen dermatologisch untersucht.
Die Untersuchung soll dazu beitragen, Interventionen zur Vermeidung von (beruflich bedingten) Handekzemen bei Beschäftigten in Pflegeberufen unter den besonderen Belastungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie zu etablieren. Mit Hilfe der Ergebnisse sollen sowohl Hautschutzempfehlungen für Angehörige des Gesundheitswesens als auch für die Allgemeinbevölkerung abgeleitet werden, die jeweils unterschiedlich intensiven COVID-19-assoziierten, hygienebedingten Hautbelastungen ausgesetzt sind.
DRKS-ID der Studie: DRKS00022957
Ambulante sekundäre Individual-Prävention für Beschäftigte in der Maschinenbau- & Metallbranche
Leitung: Prof. Dr. S. M. John, Dr. A. Wilke, Andreas Hansen, M. A., Marc Rocholl, M. A.
Laufzeit: 01.06.2007 – fortlaufend
Förderung: Berufsgenossenschaft Holz und Metall Dortmund
Beteiligte: Prof. Dr. med. Dorothée Nashan, Hautklinik des Klinikums Dortmund GmbH
Berufsbedingte Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten berufsbedingten Erkrankungen der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Vor diesem Hintergrund wurde in Dortmund eine sekundärpräventive Hautschutzmaßnahme initiiert, bei der durch eine Kooperation der Hautklinik der Klinikum Dortmund gGmbH, der Abteilung Dermatologie, Umweltmedizin und Gesundheitstheorie der Universität Osnabrück und der örtlichen Berufsgenossenschaft Holz und Metall eine umfassende Schulung und Beratung der Versicherten ermöglicht werden soll. Entwickelt wurde ein interdisziplinäres Präventionsprogramm, welches die besonderen Bedürfnisse dieser Zielgruppe berücksichtigt. Nach einer hautärztlichen Untersuchung im Klinikum Dortmund werden die Versicherten zu einem eintägigen Hautschutzseminar eingeladen. Im Rahmen des im Schnitt alle 6 bis 8 Wochen stattfindenden Seminars werden jeweils rund 8-10 Teilnehmer gesundheitspädagogisch geschult und durch Mitarbeiter des Präventionsdienstes der BGHM hinsichtlich der Auswahl von Schutzhandschuhen und Hautmitteln beraten. Während des Seminartages wird eine hautärztliche Befundkontrolle durchgeführt. Ergänzend findet eine Betreuung und Beratung durch den Präventionsdienst vor Ort am individuellen Arbeitsplatz statt. Vor und nach der Seminarteilnahme sowie nach sechs und zwölf Monaten werden die Teilnehmer schriftlich befragt. Bei Bedarf wird eine Nachuntersuchung angeboten. Die Wirksamkeit der Maßnahme wird durch standardisierte ärztliche und gesundheitspädagogische Erhebungsinstrumente dokumentiert und wissenschaftlich evaluiert. Die Maßnahme versteht sich als Ergänzung zur Betreuung der Patienten in der Praxis des meldenden Hautarztes vor Ort und ist in der Regel kombiniert mit einem dort erfolgenden, ambulanten Heilverfahren.